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Wieviel Eigenkapital ist bei der Finanzierung von Eigenheimen notwendig?

Für die Finanzierung eines Eigenheims sollten Sie mindestens die Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, ggf. Makler) aus Eigenkapital abdecken. Das entspricht ca. 8,5–12 % des Kaufpreises. Optimal ist ein Eigenkapitalanteil von mindestens 20 % des Gesamtbedarfs, um bessere Zinskonditionen zu erhalten.

Wieviel Eigenkapital benötige ich bei der Finanzierung einer Anlageimmobilie?

Bei Anlageimmobilien sind die Kriterien der Banken strenger. Ein Investor sollte mindestens die Kaufnebenkosten in Höhe von ca. 8,5–12 % des Kaufpreises selbst aufbringen. Viele Banken verlangen zusätzlich mindestens 10 % Eigenkapital, um eine solide Finanzierung sicherzustellen. Die Banken stehen auf dem Standpunkt, dass ein Kapitalanleger Geld zum Anlegen haben sollte und zumindest die Kaufnebenkosten nicht aus Fremdmitteln stammen sollten. Außerdem achten sie auf eine positive Vermögensbilanz.

Wie hoch sollte das Haushaltsnettoeinkommen bei Kapitalanlegern sein?

Für die Finanzierung von Anlageimmobilien erwarten viele Banken ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von mindestens 3.000 €. Wichtig sind zudem Rücklagen für Instandhaltung und eventuelle Leerstandsphasen.

Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins?

Der Sollzins beschreibt die reine Verzinsung des Darlehensbetrags. Der effektive Jahreszins enthält zusätzlich Nebenkosten wie Zinsbindung, Abschlussprovisionen oder Kontoführungsgebühren – und ist daher entscheidend für den Angebotsvergleich.

Wie wird die Grunderwerbsteuer bei Erbpachtimmobilien berechnet?

Die Steuer basiert auf dem kapitalisierten Erbbauzins:

  1. Jahreszins = Monatszins × 12
  2. Kapitalwert = Jahreszins × Vervielfältiger
  3. Grunderwerbsteuer = Kapitalwert × Steuersatz (z. B. 6,5 % in NRW)

Beispiel: 230 € × 12 = 2.760 € × 18,136 = 50.055 € → 3.253 € Steuer

Restlaufzeit (Jahre)Vervielfältiger
3014,218
4015,863
5017,397
6018,589
7019,506
8020,205
9020,733
9921,000
Wie hoch ist die AfA für Renditeobjekte?

Standard-AfA:

  • Gebäude vor 1925: 2,5 % p.a.
  • Gebäude ab 1925: 2,0 % p.a.

Denkmal-AfA:

  • Kapitalanleger: 8 Jahre je 9 %, danach 4 Jahre je 7 %
  • Selbstnutzer: 10 Jahre je 9 %

Die Denkmal-AfA gilt für förderfähige Sanierungskosten – nicht auf den Kaufpreis.