Bei der Darlehensvermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 247 § 13 Absatz 2 i.V.m. § 13a Abs. 1 EGBGB zu informieren.
Helmut Hengstebeck Baufinanzierungen – Bestbaufi
Claire-Waldoff-Str. 48
40789 Monheim
E-Mail: info@bestbaufi.de
Tel: 02173-6868936
Wir berechnen Ihnen keine Gebühren für die Auswahl und Vermittlung der Finanzierung. Mit der Bezahlung Ihrer Raten und/oder Gebühren an den Finanzierungspartner ist auch unsere Dienstleistung abgegolten.
Wir verlangen von Ihnen keine Nebenentgelte.
Wir beraten und vermitteln umfassend und sind nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig.
Von dem Finanzierungspartner, mit dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben, erhalten wir bei erfolgreicher Vermittlung des von Ihnen gewünschten Finanzierungs- oder Zusatzproduktes ein Leistungsentgelt. Der von Ihnen gewählte Finanzierungspartner entlohnt uns so für die Vermittlungstätigkeit. Die genaue Höhe unserer Vergütung steht zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht fest, da wir das für Sie optimale Produkt noch nicht ermittelt haben. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen können Vergütungen zwischen 0 % und 3 % vom Finanzierungspartner gezahlt werden.
Bei der Darlehensvermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 247 § 13 Absatz 2 i.V.m. § 13b Abs. 1 EGBGB zu informieren.
Helmut Hengstebeck Baufinanzierungen – Bestbaufi
Claire-Waldoff-Str. 48
40789 Monheim
E-Mail: info@bestbaufi.de
Tel: 02173-6868936
Eintragung im Vermittlerregister:
Vermittlerregisternummer: D-W-119-7MAF-64 Im Internet einsehbar unter: www.vermittlerregister.info
Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Bei Streitigkeiten mit dem Darlehensgeber können Sie sich an die untenstehende Schlichtungsstelle wenden. Näheres regelt die Schlichtungsverfahrensordnung, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich zu richten an die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt
Tel.: +49 69 2388-1907
Fax: +49 69 2388-1919
Wir vermitteln und beraten umfassend und sind nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig.
Auf Wunsch bieten wir für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge auch eine Beratung an.
Wir berechnen Ihnen keine Gebühren für die Auswahl und Vermittlung der Finanzierung. Mit der Bezahlung Ihrer Raten und/oder Gebühren an den Finanzierungspartner ist unsere Dienstleistung abgegolten.
Bei erfolgreicher Vermittlung des von Ihnen gewünschten Finanzierungs- oder Zusatzproduktes erhalten wir ein Leistungsentgelt von dem Finanzierungspartner, mit dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Damit werden wir von dem von Ihnen gewählten Finanzierungspartner für die Vermittlungstätigkeit entlohnt. Da wir zum Zeitpunkt der Aushändigung dieses Dokuments das für Sie optimale Produkt noch nicht ermittelt haben, steht die genaue Höhe unseres Leistungsentgeltes noch nicht fest. Den tatsächlichen Betrag dieses Leistungsentgeltes finden Sie in dem ESIS-Merkblatt, das Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt ausgehändigt werden wird. Einen vorläufigen Überblick über die Größenordnung, in der sich das Leistungsentgelt abhängig von der Produktkategorie bewegt, erhalten Sie hier:
Höhe des Leistungsentgeltes bei Vermittlung von Immobiliardarlehensverträgen: 0,5 – 2,0 % der Bruttodarlehenssumme.
Wir weisen Sie gemäß Art. 247 § 1 Abs. 1 EGBGB darauf hin, dass eine Kreditwürdigkeitsprüfung für den Abschluss des Darlehensvertrags zwingend ist und nur durchgeführt werden kann, wenn die hierfür benötigten Informationen und Nachweise richtig sind und vollständig beigebracht werden. Welche Informationen und Nachweise der jeweilige Kreditgeber von Ihnen benötigt, werden Sie in Form einer Unterlagenliste von uns erfahren.
Wünschen Sie Beratungsleistungen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, sind wir verpflichtet, Sie rechtzeitig vor Erbringung einer Beratungsleistung für einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag oder vor Abschluss eines entsprechenden Beratungsvertrags nach Maßgabe des Artikels 247 § 18 EGBGB zu informieren.
Unsere Experten helfen Ihnen, ein maßgeschneidertes Darlehen zu finden. Abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse suchen wir für Sie aus dem Kreditangebot von mehr als 800 Darlehensgebern einen Hypothekenkredit, der genau zu Ihnen passt.
Wir sind nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig.
Wir berechnen Ihnen für die Beratungsleistungen keine Vergütung und es entstehen Ihnen keine Kosten.