Sie möchten Ihr Haus renovieren, Ihre Wohnung modernisieren oder Ihre Immobilie energetisch sanieren? Mit einer durchdachten Modernisierungsfinanzierung können Sie Ihre Vorhaben verwirklichen und Ihre Immobilie langfristig aufwerten.
Bestbaufi unterstützt Sie dabei, eine passende Finanzierung zu finden und mögliche staatliche Fördermittel in die Planung einzubeziehen.
Modernisierung finanzieren lassenPersönliche Beratung · Bankenunabhängiger Vergleich · Kostenloses Beratungsgespräch
Ob Sie eine ältere Immobilie gekauft haben oder Ihr Eigenheim schon seit vielen Jahren bewohnen: Mit gezielten Modernisierungsmaßnahmen können Sie den Wohnkomfort verbessern, den Energieverbrauch senken und Ihre Immobilie an veränderte Lebenssituationen anpassen.
Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt vom Zustand des Gebäudes, Ihren persönlichen Zielen und Ihrem verfügbaren Budget ab. Ebenso wichtig ist die Frage, wie sich die geplanten Arbeiten finanzieren lassen, ohne Ihre monatliche Belastung unnötig zu erhöhen.
Wir betrachten nicht nur die benötigte Kreditsumme, sondern auch die monatliche Rate, Ihre finanzielle Planung und – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – mögliche Förderkredite.
Der Finanzierungsbedarf kann je nach Immobilie und Vorhaben stark variieren. Zu den häufigsten Modernisierungsmaßnahmen gehören:
Eine bessere Dämmung, neue Fenster oder die Modernisierung der Heizungsanlage können den Energiebedarf Ihres Hauses reduzieren. Für bestimmte Maßnahmen kommen staatliche Förderprogramme infrage.
Ein neues Badezimmer, moderne Böden, eine zeitgemäße Küche oder eine neue Raumaufteilung können die Wohnqualität deutlich verbessern.
Die Erneuerung des Daches, eine Fassadensanierung oder der Austausch älterer Fenster kann dazu beitragen, die Bausubstanz zu erhalten und Wärmeverluste zu verringern.
Ein stufenloser Zugang, eine bodengleiche Dusche oder breitere Durchgänge können Ihre Immobilie komfortabler und für verschiedene Lebensphasen geeigneter machen.
Der Umstieg auf eine moderne Heiztechnik, eine Wärmepumpe oder eine Photovoltaikanlage kann Teil eines umfassenden Modernisierungskonzepts sein.
Wenn mehrere Gewerke gleichzeitig erneuert werden sollen, ist eine Gesamtkalkulation besonders wichtig. So lassen sich Kosten, Finanzierung und mögliche Förderungen frühzeitig aufeinander abstimmen.
Bei energetischen Sanierungen und bestimmten Umbauten können staatliche Förderprogramme die Finanzierung unterstützen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Eigentümer von Bestandsimmobilien an. Welche Förderung infrage kommt, hängt von der geplanten Maßnahme und den jeweils geltenden Förderbedingungen ab.
Dieser Kredit unterstützt die energetische Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes zum Effizienzhaus. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe können unterschiedliche Kreditkonditionen und Tilgungszuschüsse möglich sein.
Für die geförderte Sanierung müssen bestimmte technische Voraussetzungen eingehalten werden. In der Regel ist eine qualifizierte Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.
Wenn für eine energetische Einzelmaßnahme bereits eine Zuschussförderung bewilligt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher KfW-Ergänzungskredit infrage kommen.
Die Kreditbeträge können laut Förderübersicht bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen. Es gelten die jeweiligen Programmvoraussetzungen und gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen, beispielsweise abhängig vom Haushaltseinkommen.
Für den Einbau einer förderfähigen, klimafreundlichen Heizungsanlage können private Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Die Förderhöhe richtet sich unter anderem nach den geltenden Förderregeln und den persönlichen Voraussetzungen.
Ein Zuschuss muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, sollte vor Beginn der Maßnahme geprüft werden.
Mit dem Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ unterstützt die KfW Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Kauf einer älteren, energetisch sanierungsbedürftigen Immobilie, die sie selbst bewohnen möchten.
Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und die zu erwerbende Immobilie zum Zeitpunkt der Antragstellung in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft ist. Außerdem gelten Einkommensgrenzen und weitere Bedingungen.
Seit dem 3. August 2026 beträgt der mögliche Kreditrahmen abhängig von der Kinderzahl bis zu 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro bei drei oder mehr Kindern. Die genaue Förderfähigkeit muss individuell geprüft werden.
Die Förderung betrifft den Kaufpreis einschließlich Grundstückskosten, nicht die Sanierungskosten selbst. Die energetische Sanierung muss innerhalb der geltenden Frist umgesetzt werden. Für die Sanierung können je nach Vorhaben weitere Förderprogramme, beispielsweise der KfW-Kredit 261, infrage kommen.
Neben KfW-Krediten können je nach Vorhaben auch Zuschüsse oder Förderprogramme des Bundes, der Länder und einzelner Kommunen relevant sein. Die Programme unterscheiden sich hinsichtlich der förderfähigen Kosten und Voraussetzungen.
Deshalb lohnt es sich, die Fördermöglichkeiten vor der endgültigen Finanzierungsentscheidung zu prüfen.
Förderprogramme können sich ändern und stehen teilweise unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Förderanträge müssen häufig vor Beginn der Arbeiten beziehungsweise vor dem Abschluss bestimmter Liefer- oder Leistungsverträge gestellt werden. Beim KfW-Kredit 308 muss der Förderkredit grundsätzlich vor dem Kauf der Immobilie beantragt werden. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben deshalb rechtzeitig auf den offiziellen Förderseiten.
Welche Finanzierung am besten passt, hängt von Ihrem Vorhaben, Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung und Ihrer persönlichen finanziellen Situation ab. Es gibt verschiedene Ansätze:
Für überschaubare Maßnahmen kann ein spezieller Modernisierungskredit eine passende Lösung sein. Die konkreten Konditionen hängen unter anderem von Kreditsumme, Laufzeit und Anbieter ab.
Bei größeren Modernisierungsvorhaben kann eine grundpfandrechtlich besicherte Finanzierung geprüft werden. Dabei spielen der Immobilienwert, bestehende Darlehen und die verfügbare Beleihung eine wichtige Rolle.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ergänzung oder Anpassung der bestehenden Immobilienfinanzierung sinnvoll sein. Dabei sollten auch mögliche Vorfälligkeitskosten, Zinsbindungen und die Gesamtlaufzeit berücksichtigt werden.
Je nach Förderprogramm lässt sich eine Finanzierung mit staatlichen Fördermitteln kombinieren. Entscheidend ist, dass die Programme zueinander passen und sämtliche Fördervoraussetzungen erfüllt werden.
Eine solide Planung schafft Sicherheit und hilft, unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Vor der Finanzierung sollten Sie insbesondere folgende Punkte klären:
Bei energetischen Sanierungen empfiehlt sich außerdem eine fachliche Prüfung, welche Maßnahmen technisch sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten.
Sie müssen sich nicht allein durch die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten arbeiten. Bestbaufi unterstützt Sie bei der Suche nach einer passenden Finanzierungslösung und beim Vergleich von Angeboten.
Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos. Ob ein konkretes Finanzierungsangebot zustande kommt, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und der Entscheidung des Finanzierungspartners ab.
Das kann in bestimmten Fällen möglich sein. Ob eine Finanzierung ohne Eigenkapital infrage kommt, hängt unter anderem von der Kreditsumme, dem Einkommen, der Bonität, dem Immobilienwert und den Bedingungen des Finanzierungspartners ab.
Fördermöglichkeiten bestehen beispielsweise für bestimmte energetische Sanierungen, Heizungsmaßnahmen und weitere förderfähige Vorhaben. Nicht jede Renovierung wird automatisch gefördert. Maßgeblich sind das jeweilige Programm und dessen technische sowie persönliche Voraussetzungen.
Der KfW-Kredit 308 richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und begrenztem Haushaltseinkommen, die eine energetisch sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie erwerben und selbst bewohnen möchten. Es gelten unter anderem Anforderungen an den energetischen Zustand, die Selbstnutzung und die anschließende Sanierung.
Häufig müssen Förderanträge vor dem förderrechtlich maßgeblichen Vorhabenbeginn gestellt werden. Welche Regel gilt, hängt vom konkreten Programm ab. Beim Programm 308 ist der Antrag grundsätzlich vor dem Kauf der Immobilie zu stellen. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die aktuellen Vorgaben.
Ja, mehrere Maßnahmen können grundsätzlich in einer gemeinsamen Finanzierung berücksichtigt werden. Ob sich das wirtschaftlich anbietet und ob Förderprogramme kombiniert werden dürfen, muss im Einzelfall geprüft werden.
Das Beratungsgespräch zur Finanzierung ist für Sie kostenlos. Wir besprechen mit Ihnen Ihren Finanzierungsbedarf und prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten zu Ihrer Situation passen.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie sich Ihr Vorhaben sinnvoll finanzieren lässt und welche Finanzierungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen. Je früher Sie die Finanzierung und mögliche Fördermittel einplanen, desto besser können Sie Ihr Budget abstimmen.
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Hinweis: Die genannten Förderprogramme und Konditionen dienen der allgemeinen Information. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderbedingungen der zuständigen Stellen. Die Finanzierungsprüfung und eine gegebenenfalls erforderliche Energieberatung erfolgen im jeweiligen Einzelfall.